11. Dezember 2022

Ausgabe von 3 Millionen neuen Aktien

Die Hauptversammlung der solarcomplex AG hatte 2021 ein sogenanntes „Genehmigtes Kapital“ von bis zu 3 Mio Euro (Nennwert)  beschlossen. Auf dieser Grundlage haben Vorstand und Aufsichtsrat 2022 eine Kapitalerhöhung um 3 Mio Aktien im Nennwert von 1 Euro beschlossen. Der Ausgabepreis beträgt 2,75 Euro je Aktie für Neu-Aktionäre und 2,65 Euro je Aktie für Alt-Aktionäre.
Zunächst war den Alt-Aktionären ein gesetzlich verankertes Bezugsrecht (das ist das Recht für eine vorrangige Zeichnung) eingeräumt worden. Seit Beginn des Jahres 2023 ist die Zeichnung für die breite Öffentlichkeit möglich. Selbstverständlich können auch Alt-Aktionäre weiterhin in beliebigem Umfang zeichnen. Die eingehenden Zeichnungsscheine von Alt- wie Neu-Aktionären werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs bearbeitet, solange bis die angebotenen 3 Mio Aktien gezeichnet sind. Der erfolgreiche Abschluss der Kapitalerhöhung wird im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage von solarcomplex bekannt gemacht.
Im folgenden finden Sie den von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) am 07.12.2022 gebilligten Wertpapierprospekt sowie die Zeichnungsunterlagen für Neu-Aktionäre. Für Neu-Aktionäre gilt eine Mindestzeichnung von 2.000 Stück (= 5.500 Euro).
Wertpapierprospekt vom 23.11.2022