
Wärmepreisbremse
Entlastung durch die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen
Beschluss des Kabinetts
Am 25.11.2022 wurden die Gesetzentwürfe für die Preisbremsen im Bereich Strom, Gas und Wärme vom Kabinett beschlossen. Die Entwürfe wurden in engem Austausch zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet. Die Einführung der Preisbremsen soll sowohl Verbraucher als auch die Wirtschaft entlasten. Die solarcomplex AG möchte hier die Details der Gaspreisbremse erläutern und Fragen beantworten.
Ab März 2023 bzw. rückwirkend für Januar und Februar 2023 treten die Preisbremsen in Kraft und gelten vorerst bis zum Ende des Jahres 2023.
Was bedeutet das für mich?
Die Preisbremsen sind so ausgestaltet, dass sich Energieeinsparungen weiterhin lohnen. Die Entlastung betrifft private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Industrie.
Die Entlastungen werden durch eine monatliche Gutschrift auf der Abrechnung oder dem Abschlag verrechnet.
Falls Sie einen Vertrag mit solarcomplex haben, brauchen Sie keine zusätzlichen Schritte unternehmen, um die Preisbremsen in Anspruch zu nehmen.